Beiträge

Ab 03.09.2021 gelten folgende Beitragssätze:

Einzelmitgliedschaft    
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr - 135 €
- Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr - 50 €

- Ermäßigter Beitrag
für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige
und Zivildienstleistende, jeweils bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres unter Vorlage der
entsprechenden Bescheinigung.

- 50 €
- Ehepaare/Paare - 220 €
Familienbeiträge    
- Ehepaare/Paare mit Kindern/Jugendlichen ohne
eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 245 €
- allein erziehendes Elternteil mit Kindern/Jugendlichen
ohne eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 160 €
Passive Mitglieder - 25 €
Arbeitstunden    
- Einzelmitglieder und alle Jugendlichen ab 16 J. - 5 Std.
- Ehepaare/Paare - 10 Std.

Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten. 

 

Inkasso

Stichtag für die Festsetzung des jeweiligen Beitrages ist der 01.01. eines jeden Jahres.

Mit dem Jahresbeitrag werden 15 € für die Reinigungskraft Anfang März abgebucht.

Evtl. nicht geleistete Arbeitsstunden (pro Stunde 15 €) werden Anfang Dezember eines jeden Jahres abgebucht.

 

Auf der Jahreshauptversammlung beschlossene Beitragsregelung ab 01.01.2016


Auf der Mitgliederversammlung 2015 beschlossene Beitragsregelung ab 01.01.2016 Der TC Elze-Bennemühlen e.V. erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Dieser Betrag wird vom Kassenwart durch Vorlage einer Einzugsermächtigung Anfang März eingezogen.

1. Festsetzung des Beitrages: Beitragsänderungen können in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt werden. Da die Jahreshauptversammlung zukünftig im Januar eines jeden Jahres für das rückliegende Jahr stattfindet, kann im Falle einer Beitragserhöhung eine Sonderkündigungsfrist eingeräumt werden.

2. Einzelbeitrag / Familienbeitrag: Es wird ein Beitrag für Einzelmitglieder oder Familien erhoben. Als Einzelmitglieder gelten alle Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres, es sei denn sie befinden sich in der Ausbildung/Studium. Dann zählen sie längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres als Einzel-/Familienmitglied. Paare in eheähnlicher Gemeinschaft können auf Antrag wie Ehepaare zum Beitrag veranlagt werden. Im Sinne der Beitragsregelung zur Familie gehörig, zählen Eltern oder Elternteile mit ihren Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Austritte müssen immer schriftlich erklärt werden (satzungsgemäß sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres), ebenso alle Veränderungen, die sich bei der Beitragsbemessung ergeben.

3. Passive Mitglieder: Nicht tennisspielende Mitglieder, die aber sonst am Vereinsleben teilnehmen möchten, können als passive Mitglieder geführt werden.

4. Sonderregelung: Auf Antrag kann der Vorstand mit Mitgliedern oder Familien abweichend von dieser Beitragsregelung Sonderregelungen treffen, wenn Gründe solche Maßnahmen rechtfertigen und diese im Interesse des Vereins liegen. Die abweichenden Sonderregelungen gelten nur für das folgende Geschäftsjahr und weitere Vergünstigungen müssen vom Vorstand neu entschieden werden.

5. Regelung bei Unstimmigkeiten: Bei Unstimmigkeiten in der Anwendung der Beitragsregelung entscheidet der Vorstand mit Mehrheit. Bei Widerspruch gegen die Entscheidung des Vorstandes entscheidet die nächste Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit. Betroffene Mitglieder sind bei der Entscheidung im Vorstand und in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.

6. Aufnahmegebühr: Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Wedemark-Elze, Januar 2016

Elze, Januar 2016